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Mietbedingungen

Mietbedingungen

A L L G E M E I N E  M I E T B E D I N G U N G E N

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Doppelzimmer ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter erhalten und die Anzahlungsrechnung beglichen ist. Das Doppelzimmer wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Im Mietpreis sind weiterhin Handtücher und Bettwäsche für die Zeit des Aufenthalts enthalten. Außerdem ist im Preis für ein Doppelzimmer das Frühstück enthalten. Ein Parkplatz pro Doppelzimmer wird dem Mieter, auf dem Grundstück der Unterkunft, zur Verfügung gestellt. Die Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises, ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist bei Abreise in bar oder per EC-Karte zu leisten.

3. Mietdauer/Anreise-Abreise

Am Anreisetag steht das Zimmer dem Mieter ab 14:00 Uhr in vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so wird der Mieter dem Vermieter dies spätestens 3 Werktage vor Anreise mitteilen. Am Abreisetag steht das Zimmer dem Mieter bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise muss im Einzelfall mit dem Vermieter separat abgestimmt werden.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der Schadenersatz bei Übernachtung/Frühstück 80% des vereinbarten Preises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Sie schützt den Mieter im Falle eines Rücktritts bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Zimmer mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist, es sei denn, die Beschädigung ist lediglich bei Gelegenheit verursacht worden. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen- bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Anlagen und Einrichtungen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen.

Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Waschbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Zimmers ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausgeschlossen wird insbesondere auch die Haftung des Vermieters gem. § 538 BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht.

9. Tierhaltung

In den Zimmern ist grundsätzlich keine Tierhaltung erlaubt.

10. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung

Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es: a) jedes störende Geräusch, namentlich das starke Türwerfen und solche Tätigkeiten, die andere Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden b) Lärm ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und andere Wiedergabegeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

12. Das Rauchen ist grundsätzlich im gesamten Haus nicht gestattet, das gilt auch für das Rauchen am offenen Fenster, in Bädern & in den Toiletten. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Aufwandsentschädigung von 150,00 € fällig. Bei Wiederholungen wird der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ungültig.

13. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig  – das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet. Dieser Ort wird als Erfüllungsort vereinbart.

14. In Anlehnung an die Mustermietbedingungen des Deutschen Tourismusverbandes